Unternehmen

Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, Ltd.) oder Freiberufler, ich unterstütze Sie dabei, die optimale Gestaltung Ihrer Finanzen und Steuern zu erreichen.

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.Meyer A. Rothschild, Bankier

Sie erhalten u.a. die Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Einnahme-Überschuß-Rechnungen – auch auf der Grundlage des durch den Mandanten selbst erstellten Rechnungswesens – und Unterstützung beim Anfertigen der jährlichen Steuererklärungen sowie Hilfe bei Fragen im Zusammenhang mit Formwechsel, Unternehmensnachfolge bis hin zur Unternehmensauflösung/ Liquidation. Durch meine Kanzlei angefertigte Finanz- und Lohnbuchhaltungen werden mit der DATEV-Software erstellt. Die Erfüllung der Aufbewahrungs- und Speicherpflichten ist somit zusätzlich durch die Datensicherung im Rechenzentrum der DATEV gewährleistet.

Die Erstellung von Kostenrechnungen und monatlichem Reporting etc. – auf der Grundlage der durch Mandanten selbst erstellten Finanzbuchhaltung – kann selbstverständlich auch direkt vor Ort in Ihrem Hause erfolgen.

So kümmern Sie sich weiter um Ihren Erfolg und ich um das Steuerrecht.